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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Ausgezeichneten – the awarded

Verlagshaus für ausgezeichnete Unternehmen GmbH

FN 442908k | LGZRS Graz | ATU 70013558

Am Arlandgrund 2 | 8045 Graz | Austria

Tel.: +43 (0) 316 69 69 99 – 801

office@the-awarded.eu / www.the-awarded.eu

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die Ausgezeichneten – the awarded Verlagshaus für ausgezeichnete Unternehmen GmbH (im Folgenden „Verlagshaus“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verlagshaus und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von dem Verlagshaus schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht das Verlagshaus ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch das Verlagshaus bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Vertragsabschluss

2.1. Die Grundlage für den Vertragsabschluss bildet das jeweilige Angebot des Verlagshauses. Angebote des Verlagshauses sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Verlagshaus kommt durch die Annahme des Auftrags durch das Verlagshaus in Form einer zu übersendenden Auftragsbestätigung zustande. Die Annahme des Angebotes hat grundsätzlich in Schriftform durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zu erfolgen.

2.3. Es besteht kein Recht auf einen Vertragsabschluss. Das Verlagshaus nimmt sich das Recht heraus einen Vertragsabschluss und Anträge auf Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.4 Der Vertrag über die Netzwerkmitgliedschaft mit seinen jeweiligen Paketen wird für die Dauer von mindestens 24 Monate abgeschlossen.

 

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung durch das Verlagshaus, sowie den allfälligen Angebotsunterlagen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Verlagshaus. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des Verlagshauses.

3.2 Alle Leistungen des Verlagshauses (insbesondere alle Vorentwürfe, Bürstenabzüge, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.3 Der Kunde wird dem Verlagshaus zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von dem Verlagshaus wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Fotos, Logos, Videos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Das Verlagshaus haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird das Verlagshaus wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde das Verlagshaus schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, das Verlagshaus bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt dem Verlagshaus hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

 

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1 Das Verlagshaus ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

4.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Das Verlagshaus wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

4.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung Vertrages aus wichtigem Grund.

 

5. Termine

5.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von dem Verlagshaus schriftlich zu bestätigen.

5.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Verlagshauses aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und das Verlagshaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Befindet sich das Verlagshaus in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Verlagshaus schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

6. Vorzeitige Auflösung

6.1 Das Verlagshaus ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des Verlagshauses weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Verlagshauses eine taugliche Sicherheit leistet;

6.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Verlagshaus fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

 

7. Honorar

7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Verlagshauses für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

7.2 Alle Leistungen des Verlagshauses, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle dem Verlagshaus erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

7.3 Kostenvoranschläge des Verlagshauses sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die das Verlagshaus schriftlich veranschlagte, um mehr als 15 % übersteigen, wird das Verlagshaus den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

 

8. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

8.1 Die Rechnungen sind sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von dem Verlagshaus gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Verlagshauses.

8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Verlagshaus die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung, sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann das Verlagshaus sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4 Weiters ist das Verlagshaus nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

8.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich das Verlagshaus für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Verlagshauses aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von dem Verlagshaus schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

 

9. Eigentumsrecht und Urheberrecht

9.1 Alle Leistungen des Verlagshauses, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte, digitale Dateien), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum des Verlagshauses und können von dem Verlagshaus jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen des Verlagshauses jedoch ausschließlich innerhalb der Europäischen Union nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen des Verlagshauses setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von dem Verlagshaus dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen des Verlagshauses, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

9.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen des Verlagshauses, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verlagshauses und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

9.3 Dem Kunden ist die Verwendung der Wortbildmarke „The Awarded – Leading Innovators“ ausschließlich für den Zeitraum der aufrechten Vertragsbeziehung in Form einer Netzwerkpartnerschaft gestattet. Netzwerkpartner dürfen die Marke auf Geschäftspapieren, auf Druckschriften und Verlautbarungen, sowie deren Marketingunterlagen, wie z.B. Foldern, Flyern, Websites verwenden. Die Verwendung der Wortbildmarke „The Awarded – Leading Innovators“ zur Kennzeichnung von Waren- und Dienstleistungs-Erzeugnissen ist jedenfalls unzulässig.

9.4 Für die Nutzung von Leistungen des Verlagshauses, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung des Verlagshauses erforderlich. Dafür steht dem Verlagshaus und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

9.5 Für die Nutzung von Leistungen des Verlagshauses bzw. von Werbemitteln, für die das Verlagshaus konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung des Verlagshauses notwendig.

 

10. Kennzeichnung

10.1 Das Verlagshaus ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf das Verlagshaus und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

10.2 Das Verlagshaus ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

11. Gewährleistung

11.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Leistung durch das Verlagshaus, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch das Verlagshaus zu. Das Verlagshaus wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde dem Verlagshaus alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Das Verlagshaus ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für das Verlagshaus mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

11.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Da Verlagshaus ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Das Verlagshaus haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

 

12. Haftung und Produkthaftung

12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Verlagshauses und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung des Verlagshauses ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

12.2 Jegliche Haftung des Verlagshauses für Ansprüche, die auf Grund der von dem Verlagshaus erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn das Verlagshaus ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet das Verlagshaus nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat das Verlagshaus diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

 

13. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

Weitere Angaben zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzrichtlinien auf www.the-awarded.eu

 

14. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Verlagshaus und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlagshauses. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald das Verlagshaus die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

15.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Verlagshaus und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Verlagshauses sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist das Verlagshaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

15.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.